Leistungen von der Abrechnung ausnehmen
Voraussetzungen
Nicht jede erbrachte Leistung soll berechnet werden. Das gilt zum Beispiel für Kulanz, Gewährleistung und interne Arbeit. Sie steuern das an der Tätigkeit im Vertrag, nicht am einzelnen Zeiteintrag. Dort gibt es zwei Kennzeichen. Sie sehen auf den ersten Blick gleich aus, wirken aber unterschiedlich.
Die beiden Kennzeichen im Vergleich
| Feld | Bedeutung |
|---|---|
| Nicht abrechenbar | Die Leistung gilt als nicht berechenbar. Der Nettobetrag eines darauf gebuchten Zeiteintrags bleibt null. Beim Abrechnen entsteht keine Abrechnungsposition. Die Leistung erreicht damit weder eine Rechnung noch das ERP-System. In Auswertungen zählt die Zeit unter „Nicht abrechenbar". |
| Nicht übertragen | Die Leistung gilt weiterhin als abrechenbar. Der Nettobetrag bleibt erhalten und die Zeit zählt in Auswertungen unter „Abrechenbar". Beim Abrechnen entsteht trotzdem keine Abrechnungsposition. Die Leistung wird also nicht ans ERP-System übergeben. |
| Der Unterschied in einem Satz | „Nicht abrechenbar" nimmt die Leistung aus der Wertbetrachtung heraus. „Nicht übertragen" lässt sie darin und stoppt nur die Übergabe ans ERP-System. Beide verhindern, dass eine Rechnung entsteht. |
| Was beide gemeinsam haben | Der Zeiteintrag wird beim Abrechnen trotzdem als gebucht gekennzeichnet und verschwindet aus der Liste „Unberechnete Zeiteinträge". Eine Position in einer Abrechnung entsteht aber nicht. |
Ein Kennzeichen an einer Tätigkeit setzen
Öffnen Sie in der Sidebar „Stammdaten" und klicken Sie auf „Verträge". Öffnen Sie den betreffenden Vertrag mit einem Doppelklick.
Wechseln Sie in den Reiter „Tätigkeiten". Die Spalten „Nicht abrechenbar" und „Nicht übertragen" zeigen den aktuellen Stand je Tätigkeit.
1 Der Reiter „Tätigkeiten" im geöffneten Vertrag. Die Zahl dahinter nennt die Anzahl der Tätigkeiten. Voreingestellt ist die Ansicht „Aktiv". Blättern Sie in der Liste nach rechts, bis die Spalten „Nicht abrechenbar" und „Nicht übertragen" sichtbar sind. Dort steht je Tätigkeit „Ja" oder „Nein".
Die beiden Kennzeichen als eigene Spalten. 1 „Nicht abrechenbar" · 2 „Nicht übertragen". Im gezeigten Vertrag steht bei allen Tätigkeiten „Nein". Es wird also alles berechnet und übergeben. Öffnen Sie die Tätigkeit. Es erscheint der Dialog „Tätigkeit bearbeiten" mit den Angaben zu Artikel, Tätigkeitsart, Preis und Laufzeit.
Haken Sie rechts das gewünschte Kennzeichen an: „Nicht abrechenbar" oder „Nicht übertragen".
Der Dialog „Tätigkeit bearbeiten". Rechts liegen die beiden Kennzeichen untereinander: 1 „Nicht abrechenbar" · 2 „Nicht übertragen". Links stehen Artikel und Tätigkeitsart, in der Mitte Nettopreis, Rabatt und Laufzeit. Klicken Sie auf „OK". Ab diesem Zeitpunkt wirkt die Änderung auf alle noch nicht abgerechneten Zeiteinträge dieser Tätigkeit.
Vertragspositionen
Bei wiederkehrenden Vertragspositionen gibt es nur das Kennzeichen „Nicht abrechenbar". Sie finden es im Reiter „Positionen" des Vertrags im Dialog „Position bearbeiten".