Eine Tätigkeitsart einschränken
Nicht jede Tätigkeitsart passt zu jedem Mitarbeiter. Ein Techniker bucht keine Beratung, ein Vertriebler keine Wartung. Hier legen Sie je Tätigkeitsart fest, wer sie verwenden darf. Außerdem können Sie einzelne Zuschläge für die Tätigkeitsart ausschließen, etwa weil Bereitschaft bereits pauschal vergütet ist.
Wählen Sie in der Administration in der Navigationsspalte „CRM" und öffnen Sie in der Sektionsliste „Tätigkeitsarten".
Klicken Sie die Zeile der Tätigkeitsart an, damit sie markiert ist. Erst dann lässt sich der Knopf „Mitarbeiter & Zuschläge" in der Werkzeugleiste bedienen.
Klicken Sie auf „Mitarbeiter & Zuschläge". Der Dialog öffnet sich. Im Titel steht „Tätigkeitsart" mit dem Namen der gewählten Tätigkeitsart.
Wählen Sie unter „Mitarbeiter" die Benutzer aus, die die Tätigkeitsart verwenden dürfen. Zur Auswahl stehen die aktiven internen Mitarbeiter. Unter „Abteilungen" wählen Sie ganze Abteilungen. Ein Mitarbeiter darf die Tätigkeitsart, wenn er selbst ausgewählt ist oder seine Abteilung.
Haken Sie unter „Ausgenommene Zuschläge" die Zuschläge an, die für diese Tätigkeitsart nicht gelten sollen. Die Liste zeigt alle aktiven Zuschläge mit Prozentsatz und Bedingungen. Gibt es keine, steht dort ein Hinweis.
Klicken Sie auf „Speichern". Die Einschränkung gilt sofort für neue Zeiteinträge.
Was die Einschränkung bewirkt
| Feld | Bedeutung |
|---|---|
| Im Zeiteintrag | Die Auswahl unter „Tätigkeit" zeigt nur noch Tätigkeiten, deren Tätigkeitsart der Mitarbeiter verwenden darf. Es zählt der Benutzer im Feld „Mitarbeiter" des Zeiteintrags, nicht der angemeldete Benutzer. Wer für einen Kollegen bucht, sieht dessen Auswahl. Wechselt der Mitarbeiter, lädt die Liste neu. |
| Beim Speichern | Der Server prüft die Auswahl erneut. Passt die Tätigkeit nicht zum Mitarbeiter, erscheint „Die ausgewählte Vertragstätigkeit ist in diesem Ticket nicht verfügbar oder für diesen Mitarbeiter nicht freigegeben.". |
| Bestehende Einträge | Bereits gebuchte Zeiten bleiben unverändert. Die Einschränkung wirkt nur auf das, was neu gewählt wird. |
| Ausgenommene Zuschläge | Ein ausgenommener Zuschlag wird für Zeiteinträge mit dieser Tätigkeitsart nicht mehr ermittelt, auch wenn seine Bedingung zutrifft. Andere Zuschläge gelten weiter. |